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§175



Die Initiative von Justizminister Heiko Maas nach §175 verurteilte Homosexuelle zu entschädigen, wurde allgemein mit großer Zustimmung aufgenommen. 
Auch die pauschale Entschädigung der fünfzigtausend betroffenen Männer mit geringen Beträgen wurde akzeptiert auch wenn dies in vielen Fällen, im Vergleich zum erlittenen Unrecht, eine zu geringe Wiedergutmachung darstellt.
Das alles kann jedoch nur ein erster Schritt sein wenn es um die Bewältigung staatlicher Verfolgung Homosexueller geht.
Der Bundestag sollte hier eine Behörde schaffen ähnlich der Stasi-Unterlagenbehörde um alle Akten von wegen §175 Verurteilten zentral zu archivieren, so dass Familienangehörige deren Großvater, Vater oder Onkel verfolgt wurden, leichter Akteneinsicht beantragen können.
Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung aller Fälle müsste  konsequent vorangetrieben werden.
Ich würde gerne wissen ob es Unterschiede gibt bei der Verfolgung Homosexueller nach §175 zwischen einzelnen Bundesländern, einzelnen Polizeidirektionen, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Auch die Unterschiede zwischen katholisch und protestantisch geprägten Bundesländern, zwischen Nord und Süddeutschland, zwischen einzelnen Großstädten und zwischen Großstädten und ländlichen Regionen, all das müsste zügig offen gelegt werden.
Als letztes sollten Justiz und Polizei sich klar zu ihrer Mitverantwortung bei der Verfolgung unschuldiger Menschen bekennen. 
Nur wenn die Konsequenzen dieser rechtlichen Katastrophe Namens §175 komplett aufgearbeitet werden, wird man den vielen unbekannt gebliebenen Homosexuellen, die Opfer staatlicher Verfolgung wurden, späte Gerechtigkeit widerfahren lassen.
Schließlich ist dies das Ziel von Entschädigung und Rehabilitierung der §175 Opfer - Gerechtigkeit für alle.

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