Die Initiative von Justizminister Heiko Maas nach §175 verurteilte Homosexuelle zu entschädigen, wurde allgemein mit großer Zustimmung aufgenommen. Auch die pauschale Entschädigung der fünfzigtausend betroffenen Männer mit geringen Beträgen wurde akzeptiert auch wenn dies in vielen Fällen, im Vergleich zum erlittenen Unrecht, eine zu geringe Wiedergutmachung darstellt. Das alles kann jedoch nur ein erster Schritt sein wenn es um die Bewältigung staatlicher Verfolgung Homosexueller geht. Der Bundestag sollte hier eine Behörde schaffen ähnlich der Stasi-Unterlagenbehörde um alle Akten von wegen §175 Verurteilten zentral zu archivieren, so dass Familienangehörige deren Großvater, Vater oder Onkel verfolgt wurden, leichter Akteneinsicht beantragen können. Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung aller Fälle müsste konsequent vorangetrieben werden. Ich würde gerne wissen ob es Unterschiede gibt bei der Verfolgung Homosexueller nach §175 zwischen einzelnen Bundeslä...
das schwule blog aus Weiler/Rems über schwules Leben in der Provinz und den Kampf gegen Diskriminierung