Seltsam wie homophobe Schwulenhasser sich für das vermeintlich verwerfliche Sexualleben von Homosexuellen interessieren. Wer einmal das Aufleuchten in den Augen eines Schwulenhassers gesehen hat, der von den bösen Dingen erzählt, die Schwule in ihrem Schlafzimmer machen, der weiß was hier gemeint ist.
Man fragt sich nun woher kommt dieses Interesse für schwule Sexualität besonders bei Menschen, die ihre Vorurteile gegenüber Homosexuellen so sorgsam pflegen?
Tatsache ist: was Erwachsene in ihren Schlafzimmern machen, ist juristisch legal und verstößt gegen kein Gesetz.
Und das gilt sowohl für heterosexuelle wie auch homosexuelle Paare.
Und es gilt auch für jede Zahl von Beteiligten und jede Kombination von Geschlechtern.
Es ist unwichtig ob zwei Männer miteinander ins Bett gehen oder zwei Frauen oder zwei Männer und zwei Frauen. Nichts was Erwachsene in ihrem Schlafzimmer machen, ist von öffentlichem Belang.
Es gibt kein Recht bei homosexuellen Menschen mit FERNGLAS und TELEOBJEKTIV unter dem Fenster zu stehen und sich als SPANNER zu betätigen.
Kurzer historischer Exkurs
Es war im Jahr 1902 als sich der erste Homosexuellen Skandal in Deutschland ereignete.
Die Affäre handelte von dem Industriellen Friedrich Alfred Krupp, von dem es angeblich Fotografien gab, die ihn bei homosexuellen Aktivitäten auf Capri zeigten. Ob dies ein Erpressungsversuch eines Journalisten war, ist heute nicht mehr zu klären. Als eine deutsche Zeitung am 15. November 1902 über den Vorfall berichtete, bezichtigte man Krupp der Homosexualität.
Krupp beging am 22. November Selbstmord.
Da Krupp im Reichstag als Abgeordneter der Fraktion der Freikonservativen angehörte, ist wohl eine gewisse parteipolitische Motivation bei der Berichterstattung nicht von der Hand zu weisen.
Vier Jahre später erschütterte dann die zweite Homosexuellen Affäre das deutsche Kaiserreich, die sogenannte Harden-Eulenburg-Affäre.
In ihr wurden zahlreiche Berater und Minister von Kaiser Wilhelm II der Homosexualität bezichtigt und es kam im Verlauf der Affäre zu zahlreichen Verleumdungsprozessen.
Interessant war, dass es Aussagen von Zeugen gab welche den “Beschuldigten” durch das Schlüsselloch einer Türe bei homosexuellen Handlungen beobachtet hatten.
Am Ende blieb von den Vorwürfen nicht viel übrig. Tatsache war, dass Journalisten durch den Vorwurf der “Homosexualität” Berater und Minister in der Öffentlichkeit als zu “weich” und “nicht durchsetzungsfähig” zu diskreditieren vermochten.
Die Schlüssellochperspektive
All diesen Affären ist eines gemeinsam, die “Schlüssellochperspektive”. Interessant ist auch, dass die durch Schlüssellöcher spähenden Zeugen, ihre Handlungen mit vermeintlich “höheren” Motiven rechtfertigten.
Mein Fazit: Delegitimierung und Erpressung durch kompromittierende Bilder kann nur in einer Homosexuellen feindlichen Gesellschaft funktionieren.
In einer aufgeklärten und fortschrittlichen Gesellschaft würde jeder solche Handlungen für unakzeptabel halten.
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